Trennungsgründe
Die drei Trennungsgründe:
- Ernstliche Gefährdung der Persönlichkeit
- Sicherstellung der materiellen Situation
- Gewährleistung des Familienwohls
Trennungsverfahren
Ist die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts begründet, muss der Eheschutzrichter auf Begehren eines Ehegatten folgende Regelungen anordnen (Art. 176 ZGB):
- Festsetzung der Geldbeträge
- Zuteilung der Familienwohnung und des Hausrats
- Anordnung der Gütertrennung
- Massnahmen betreffend die Kinder
Der Eheschutzrichter legt den Unterhaltsbeitrag nach der Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Familie für die Zukunft und maximal 1 Jahr vor Einreichung des Begehrens fest.
Detaillierte Informationen zur Ehetrennung
Ausführlichere Informationen zum Thema Ehetrennung finden Sie auf der folgenden Website:
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