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Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis

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Rückgabepflichten

Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat in der Regel zurückzugeben:

  • Computer
  • Mobilphone
  • Codes
  • Datenspeicherungen
  • Schlüssel / Batches
  • Geschäftsfahrzeug (auch „Dienstfahrzeug“/„Firmenwagen“)
    • Leitende Angestellte / Aussendienstmitarbeiter
    • Frage der Weiterbenutzung des Fz
      • bis Ablauf Kündigungsfrist?
      • auch während der Freistellung?
      • Regelung in Aufhebungsvereinbarung!
  • Dienstwohnung
    • Verbleibedauer für Arbeitnehmer und Familie?
    • Interesse Arbeitgeber an Belegung mit Nachfolger?
    • Enger Zusammenhang (Arbeits- und Mietverhältnis [Hauswartwohnung])
      • = sog. gemischte Verträge
      • Konsultation spezifische Bedingungen
      • Vorrang von Arbeitsrecht, mit Folge der automatisch gleichzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses
      • Erstreckungsausschluss, wenn Mieter kündigt oder Auflösung auf grobes Verschulden des Mieters zurückzuführen ist (OR 267c lit. b).
    • 2 Verträge (Arbeits- und Mietvertrag)
      • separate Umsetzung auch bei der Auflösung
    • Aufhebungsvertrag
      • Festlegung definitiver Auszugstermin
  • uam

Arbeitgeber

Den Arbeitgeber treffen Rückgabepflichten zB für:

  • Sozialversicherungsausweise
  • Ausweise
  • ev. Original-Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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