Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer hat in der Regel zurückzugeben:
- Computer
- Mobilphone
- Codes
- Datenspeicherungen
- Schlüssel / Batches
- Geschäftsfahrzeug (auch „Dienstfahrzeug“/„Firmenwagen“)
- Leitende Angestellte / Aussendienstmitarbeiter
- Frage der Weiterbenutzung des Fz
- bis Ablauf Kündigungsfrist?
- auch während der Freistellung?
- Regelung in Aufhebungsvereinbarung!
- Dienstwohnung
- Verbleibedauer für Arbeitnehmer und Familie?
- Interesse Arbeitgeber an Belegung mit Nachfolger?
- Enger Zusammenhang (Arbeits- und Mietverhältnis [Hauswartwohnung])
- = sog. gemischte Verträge
- Konsultation spezifische Bedingungen
- Vorrang von Arbeitsrecht, mit Folge der automatisch gleichzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses
- Erstreckungsausschluss, wenn Mieter kündigt oder Auflösung auf grobes Verschulden des Mieters zurückzuführen ist (OR 267c lit. b).
- 2 Verträge (Arbeits- und Mietvertrag)
- separate Umsetzung auch bei der Auflösung
- Aufhebungsvertrag
- Festlegung definitiver Auszugstermin
- uam
Arbeitgeber
Den Arbeitgeber treffen Rückgabepflichten zB für:
- Sozialversicherungsausweise
- Ausweise
- ev. Original-Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
Weiterführende Informationen
- Rückgabe- / Herausgabepflichten
- Entlassung
- Freistellung
- Aufhebungsvertrag | aufhebungsvertrag.ch
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