Die Schweiz kennt keine Genehmigungspflicht für die Aufnahme einer Gewerbetätigkeit.
Dagegen erfüllt das Handelsregister eine wichtige Publikationsfunktion im Wirtschaftsleben. Es enthält amtliche Feststellungen und für Dritte erhebliche Tatsachen über kaufmännische Unternehmen. Die von den Kantonen geführten Handelsregister sind ihrem Zweck entsprechend öffentlich; die Eintragungen werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
Der Einzelkaufmann kann und muss sich mit seiner Einzelfirma unter bestimmten Voraussetzungen ins Handelsregister eingetragen lassen.
Rechtsform für den Unternehmensstart
Die Einzelfirma ist die einfachste und billigste Rechtsform für eine unternehmerische Tätigkeit.