Reflexwirkungen
Entlassungsabfindungen haben vorsorge- und steuerrechtliche Implikationen.
Es wird unterschieden zwischen
- Abfindungen mit Vorsorgecharakter und
- Kapitalleistungen, die als Ersatzeinkommen zu qualifizieren sind.
Richtlinien des Bundes
Aufgrund der Richtlinien des Bundes nehmen die meisten Kantone individuelle oder unangemessene Zahlungen vom Vorsorgetarif aus.
Intention des Empfängers der Entlassungsabfindung
- Nachweis des Vorsorgecharakters bei Steuerbehörden.
Nachweis des Vorsorgecharakters gelingt
- Die Entlassungsabfindung unterliegt günstigerer Kapitalauszahlungssteuer.
Nachweis des Vorsorgecharakters misslingt
- Die Entlassungsabfindung unterliegt annahmeweise als Kapitalabfindung der Einkommenssteuer, wobei unter bestimmten Voraussetzungen ein reduzierter Satz (jährliche Leistung) für die Besteuerung zur Anwendung gelangt.
Massnahmen
Mit Vorteil sind
- die Hintergründe für die Abgangsentschädigung festzuhalten und
- vorgängig die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Implikationen abzuklären.
Tipp:
Überweisung der Abfindungszahlung an die firmeneigene Pensionskasse:
Folge: Vorläufig keine Steuerfolge (Besteuerung erst bei Kapital- oder Rentenbezug).
Deklaration: auf dem Lohnausweis
Voraussetzungen:
- Bestehendes Arbeitsverhältnisses im Zahlungszeitpunkt
- Vorsorgereglement mit Einkaufsmöglichkeit
- Bestand einer Vorsorgelücke im Austrittszeitpunkt
- Beachtung der steuerlichen Einkaufsbeschränkungen.
(vgl. DBG 24 lit. c)
Literatur-Tipp:
Dr. Roman Blöchliger, „Wann haben Abgangsentschädigungen Vorsorge-Charakter? in SteuerRevue, Ausgabe Nr. 7-8/2008, S. 498 ff, vgl. insbesondere die Zusammenfassung (G) auf S. 515 f.