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Erbschaftsklage

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Abgrenzung

Datum:
04.12.2018
Update:
03.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abgrenzung der Erbschaftsklage von anderen Eigentumsklagen

In Kraft getreten
1. Januar 2023

Erbrechtsrevision

   Zu den Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte +41 44 / 268 40 00 Kontakt   |   Website

Erbschaftsklage:

=   Gesamtklage gegen Dritte, die dem Eigentümer (Erben) Sachen vorenthalten, unabhängig wo sie liegen und wo der Beklagte wohnhaft ist.

Sachenrechtliche Vindikationsklage (Herausgabeklage):

=   Klage ohne erbrechtliche Bezugnahme gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten.

Singularklage:

=   Einzelklage(n) gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten.

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