Abgrenzung der Erbschaftsklage von anderen Eigentumsklagen
Erbschaftsklage:
= Gesamtklage gegen Dritte, die dem Eigentümer (Erben) Sachen vorenthalten, unabhängig wo sie liegen und wo der Beklagte wohnhaft ist.
Sachenrechtliche Vindikationsklage (Herausgabeklage):
= Klage ohne erbrechtliche Bezugnahme gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten.
Singularklage:
= Einzelklage(n) gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten.