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Erbschaftsklage

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Unterschied Erbschaftsklage / Singularklage

Rechtsgebiet:
Erbschaftsklage
Stichworte:
Erbschaftsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Unterschiede der Erbschaftsklage (Gesamtklage) im Verhältnis zur Singularklage lassen sich wie folgt gegenüberstellen:

Unterschiede Erbschaftsklage / Singularklage

Gegenstand

Erbschaftsklage
(Gesamtklage)

Singularklage
(Einzelklage)

Geltendmachung

Bessere Erbberechtigung

Geerbte Rechtstitel, einzeln, wie

  • Mietvertrag
  • Pacht
  • Gebrauchsleihe

Durchsetzungsprinzip

Ja

Nein

Gerichtsstand

Einheitlich

Nicht einheitlich / Gerichtsstand des jeweiligen Rechtstitels bzw. gemäss Gerichtsstandsvereinbarung

Sicherungsmassregeln

Nach ZGB 598 Abs. 2 und ZPO

Nur nach ZPO

Ersitzung

Ersitzung ausgeschlossen (ZGB 599 Abs. 2)

Ersitzung von beweglichen Erbschaftssachen gemäss ZGB 661 bzw. ZGB 728

Verjährung

Gutgläubiger Besitzer:

  • Relative Frist
    • 1 Jahr seit Kenntnis des Besitzes des Beklagten und des eigenen besseren Rechts
  • Absolute Frist
    • 10 Jahre ab dem Tod des Erblassers bzw. ab dem Eröffnung der Verfügung von Todes wegen

Nicht einheitlich

Bösgläubiger Besitzer

  • 30 Jahre

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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