Die Herausgabe von Erbschaftssachen kann auf 2 Arten verlangt werden:
- Erbschaftsklage (Gesamtklage), ev. Singularklage (Einzelklage):
- Leistungsklage
- Herausgabebegehren für Erbschaft oder Teils davon (ZGB 599 Abs. 1, ZGB 938 ff.)
- Klage, die dem Erblasser zugestanden wäre:
- Herausgabebegehren für bestimmt umschriebene Erbschaftssachen (ZGB 938 ff.)