Verfügung von Todes wegen
- Es sei der Beklagte gegenüber dem Kläger zu verpflichten:
- Herausgabe bestimmter zum Nachlass gehörender Vermögenswerte
- Schadenersatz für die während der Besitzesdauer entstandenen Schäden
- Berichtigung Grundbucheintrag, Handelsregistereintrag, Patentregistereintrag, Markenregistereintrag, Designregistereintrag
Zuwendung unter Lebenden
- Es sei der Beklagte zu verpflichten, dem Kläger folgenden Gegenstand herauszugeben: …
Sicherung
Auf Antrag des Klägers kann das Gericht die zur Sicherung notwendigen Anordnungen treffen:
- Sicherstellung
- Vormerkung im Grundbuch.