Die Erbschaftsklage kann – in der gleichen Rechtsschrift – mit folgenden anderen Klagen verbunden werden:
- Ungültigkeitsklage
- Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit
Erbrechtliche Zuwendungen an Vertrauenspersonen
Die Kombination der Erbschaftsklage mit anderen Klagen wird in der Praxis vor allem im Zusammenhang mit Klagen gegen Vertrauenspersonen eingesetzt:
- Rechtsanwälte
- Ärzte
- Vorsorgeberater
- Vermögensverwalter
- Beirat und Beistand.