Steuertarif/-satz
Die Steuerbelastung bestimmt sich in der Regel nach dem Verwandtschaftsgrad und/oder der Höhe des Vermögensanfalls (progressive Ausgestaltung).
Multiplikator
Mit dem sog Multiplikator wird der Steuertarif/-satz je nach Verwandtschaftsgrad um ein x-faches multipliziert. Je weiter entfernt verwandt eine begünstigte Person ist, desto höher fällt die Erbschafts- oder Schenkungssteuer aus. Nicht alle Kantone kennen Multiplikatoren.
Berechnungsregeln
Der Steuersatz richtet sich nach dem Totalbetrag aller Zuwendungen, wenn mehrere Vermögenszuwendungen an den gleichen Begünstigten durch den nämlichen Erblasser oder Schenker ergehen.
Tarife der Kantone
Die Tarife wie auch die Multiplikatoren sind tabellarisch aufgeführt in:
- Übersicht I: Steuertarife und Multiplikatoren der Kantone
- Übersicht II: Erbschafts- und Schenkungssteuern im kantonalen Vergleich, dargestellt bei einer Zuwendung von CHF 500’000
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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