Erbschaftssteuer
Steueranspruch-Entstehung = im Zeitpunkt des unentgeltlichen Vermögenserwerbs (Todestag des Erblassers).
Ausnahmen vom Todeszeitpunkt des Erblassers für die Entstehung des Steueranspruchs:
- bei der Nacherbeneinsetzung wird auf die Beendigung der Vorerbschaft abgestellt,
- bei aufschiebend bedingten Vermögensanfällen ist der Bedingungseintritt massgebend,
- bei einer Erbschaft unter Auflage ist der Vollzug der Auflage entscheidend.
Schenkungssteuer
Steueranspruch-Entstehung = Vollzug der Schenkung (das Schenkungsversprechen führt noch nicht zur Entstehung des Steueranspruchs!)