Rechtsgüter
Der Träger von Rechten und Pflichten aus dem Steuerverhältnis ist das Steuersubjekt.
Steuerpflichtig ist der Empfänger des zugewendeten Vermögens. Der Wohnsitz der erwerbenden Person ist für die Steuerpflicht bedeutungslos.
Ehegatten, Kinder unter elterlicher Sorge und Bevormundete sind als selbstständige Steuersubjekte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig.
Der Vermächtnisnehmer wird zum Werte seines Vermächtnisses steuerpflichtig.
Subjektive Steuerbefreiungen
In vielen Kantonen sind Zuwendungen und Vermögensanfällte an Ehegatten und direkte Nachkommen steuerbefreit. Auch juristische Personen, die gemäss dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) von der Gewinn- und Kapitalsteuer ausgenommen sind, sind je nach Kanton von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Informationen zu subjektiven Steuerbefreiungen finden Sie hier:
» Steuerbefreiung für Ehegatten
Steuerfreibeträge
In den meisten Kantonen werden Steuerfreibeträge (Abzüge vom unentgeltlichen Vermögenser-werb) gewährt. Die Höhe des Freibetrages orientiert sich oft an der Verwandtschaftsbeziehung. Der nach Abzug des Freibetrags verbleibende Saldo der unentgeltlichen Vermögenszuwendung unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Steuerfreibeträge der Kantone
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.