LAWINFO

Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

QR Code

Steuersubjekt

Rechtsgebiet:
Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer
Stichworte:
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsgüter

Der Träger von Rechten und Pflichten aus dem Steuerverhältnis ist das Steuersubjekt.

Steuerpflichtig ist der Empfänger des zugewendeten Vermögens. Der Wohnsitz der erwerbenden Person ist für die Steuerpflicht bedeutungslos.

Ehegatten, Kinder unter elterlicher Sorge und Bevormundete sind als selbstständige Steuersubjekte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig.

Der Vermächtnisnehmer wird zum Werte seines Vermächtnisses steuerpflichtig.

Subjektive Steuerbefreiungen

In vielen Kantonen sind Zuwendungen und Vermögensanfällte an Ehegatten und direkte Nachkommen steuerbefreit. Auch juristische Personen, die gemäss dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) von der Gewinn- und Kapitalsteuer ausgenommen sind, sind je nach Kanton von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Informationen zu subjektiven Steuerbefreiungen finden Sie hier:

» Steuerbefreiung für Ehegatten

» Steuerbefreiung für Nachkommen

» Generell subjektive Steuerbefreiungen

Steuerfreibeträge

In den meisten Kantonen werden Steuerfreibeträge (Abzüge vom unentgeltlichen Vermögenser-werb) gewährt. Die Höhe des Freibetrages orientiert sich oft an der Verwandtschaftsbeziehung. Der nach Abzug des Freibetrags verbleibende Saldo der unentgeltlichen Vermögenszuwendung unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.