Beim Gerichtsstand ist zu achten auf:
- den Grundsatz
- Letzter Wohnsitz des Erblassers (ZPO 28 Abs. 1)
- die Ausnahmen
- (schriftliche) Vereinbarung eines anderen Gerichtsstandes durch die Erben (ZPO 17; sog. „Gerichtsstandsvereinbarung“)
- Schiedsvereinbarung
- Einlassung auf einen andernorts angehobenen Erbteilungsprozess
Schiedsgerichtsbarkeit in Erbsachen
- Prorogation
- Testamentarische oder erbvertragliche Schiedsklausel des Erblassers
- in Form einer Auflage (ZGB 482)
- bindende Anordnung für die Erben umstritten
- Anspruch auf staatliches Gericht
- Gefahr der Zuständigkeitsspaltung
- nachträgliche Genehmigung durch alle Erben
- Schiedsklausel in Grundgeschäft der Erben
- Schiedsvertrag bei ausgebrochenem Streit unter den Erben
- Testamentarische oder erbvertragliche Schiedsklausel des Erblassers
- Gegenstand
- Methode zur Streiterledigung
- Erbteilungsverfahren
- Schiedsklausel in Erbvertrag, mit Zustimmung aller Erben, zulässig
- https://law.ch/lawinfo/schiedsgerichtsbarkeit/schiedsgerichtsbarkeit-im-erbrecht
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.