Beim Gerichtsstand ist zu achten auf:
- den Grundsatz
- Letzter Wohnsitz des Erblassers (ZPO 28 Abs. 1)
- die Ausnahmen
- (schriftliche) Vereinbarung eines anderen Gerichtsstandes durch die Erben (ZPO 17; sog. „Gerichtsstandsvereinbarung“)
- Schiedsvereinbarung
- Einlassung auf einen andernorts angehobenen Erbteilungsprozess
Schiedsgerichtsbarkeit in Erbsachen
- Prorogation
- Testamentarische oder erbvertragliche Schiedsklausel des Erblassers
- in Form einer Auflage (ZGB 482)
- bindende Anordnung für die Erben umstritten
- Anspruch auf staatliches Gericht
- Gefahr der Zuständigkeitsspaltung
- nachträgliche Genehmigung durch alle Erben
- Schiedsklausel in Grundgeschäft der Erben
- Schiedsvertrag bei ausgebrochenem Streit unter den Erben
- Testamentarische oder erbvertragliche Schiedsklausel des Erblassers
- Gegenstand
- Methode zur Streiterledigung
- Erbteilungsverfahren
- Schiedsklausel in Erbvertrag, mit Zustimmung aller Erben, zulässig
- https://law.ch/lawinfo/schiedsgerichtsbarkeit/schiedsgerichtsbarkeit-im-erbrecht
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Ausschlagung einer ErbschaftEinleitung zur Ausschlagung einer ErbschaftAutoren:ErbschaftsklageEinleitung zur Erbschaftsklage in der SchweizAutoren:Erbschaftssteuer / SchenkungssteuerEinleitung zur Erbschaftssteuer SchweizAutoren:Testamentsvollstreckung / Willen...Einleitung zur TestamentsvollstreckungAutoren:Erbteilung / ErbteilungsvertragEinleitung zur Erbteilung in der SchweizAutoren:UngültigkeitsklageEinleitung zur Erbrechtlichen Ungültigkeit...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht