Begriff des Aktien-Escrow
- Einschaltung eines Escrow Agent
- Hinterlage von Aktien zur Sicherung des Anspruchs eines Dritten (meistens eines anderen Aktionärs)
Escrow-Ziele
- Aktienhinterlage, zB zur Sicherung einer Call Option
- Keine Eigentumsübertragungsabsicht ohne ausdrückliche Vorschrift im Escrow Agreement
Anspruchssicherung
- durch die Depositär-Funktion des Escrow Agent
Escrow-Vorteile
- Keine Eigentumsänderung
- Escrow wird aber Aktienbesitzer, analog des Depositärs beim Hinterlegungsvertrag
Anwendungsfälle
- Sicherung einer Call Option
- o.ä.
Weiterführende Informationen
- Call Option = Recht – nicht aber Pflicht – des Käufers, einen bestimmten Gegenstand zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis) in einer im Voraus vereinbarten Quantität zu kaufen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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