Hinterlage von Aktien zur Sicherung des Anspruchs eines Dritten (meistens eines anderen Aktionärs)
Escrow-Ziele
Aktienhinterlage, zB zur Sicherung einer Call Option
Keine Eigentumsübertragungsabsicht ohne ausdrückliche Vorschrift im Escrow Agreement
Anspruchssicherung
durch die Depositär-Funktion des Escrow Agent
Escrow-Vorteile
Keine Eigentumsänderung
Escrow wird aber Aktienbesitzer, analog des Depositärs beim Hinterlegungsvertrag
Anwendungsfälle
Sicherung einer Call Option
o.ä.
Weiterführende Informationen
Call Option = Recht – nicht aber Pflicht – des Käufers, einen bestimmten Gegenstand zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis) in einer im Voraus vereinbarten Quantität zu kaufen
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