Begriff des Aktien-Escrow
- Einschaltung eines Escrow Agent
- Hinterlage von Aktien zur Sicherung des Anspruchs eines Dritten (meistens eines anderen Aktionärs)
Escrow-Ziele
- Aktienhinterlage, zB zur Sicherung einer Call Option
- Keine Eigentumsübertragungsabsicht ohne ausdrückliche Vorschrift im Escrow Agreement
Anspruchssicherung
- durch die Depositär-Funktion des Escrow Agent
Escrow-Vorteile
- Keine Eigentumsänderung
- Escrow wird aber Aktienbesitzer, analog des Depositärs beim Hinterlegungsvertrag
Anwendungsfälle
- Sicherung einer Call Option
- o.ä.
Weiterführende Informationen
- Call Option = Recht – nicht aber Pflicht – des Käufers, einen bestimmten Gegenstand zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis) in einer im Voraus vereinbarten Quantität zu kaufen
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