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Escrow / Escrow Management

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Aktien-Escrow

Rechtsgebiet:
Escrow / Escrow Management
Stichworte:
Escrow Management
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff des Aktien-Escrow

  • Einschaltung eines Escrow Agent
  • Hinterlage von Aktien zur Sicherung des Anspruchs eines Dritten (meistens eines anderen Aktionärs)

Escrow-Ziele

  • Aktienhinterlage, zB zur Sicherung einer Call Option
  • Keine Eigentumsübertragungsabsicht ohne ausdrückliche Vorschrift im Escrow Agreement

Anspruchssicherung

  • durch die Depositär-Funktion des Escrow Agent

Escrow-Vorteile

  • Keine Eigentumsänderung
  • Escrow wird aber Aktienbesitzer, analog des Depositärs beim Hinterlegungsvertrag

Anwendungsfälle

  • Sicherung einer Call Option
  • o.ä.

Weiterführende Informationen

  • Call Option = Recht – nicht aber Pflicht – des Käufers, einen bestimmten Gegenstand zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis) in einer im Voraus vereinbarten Quantität zu kaufen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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