LAWINFO

Escrow / Escrow Management

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Escrow / Escrow Management
Stichworte:
Escrow Management
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinterlegung (OR 472 ff.)

=   Vertrag betreffend sichere Aufbewahrung einer beweglichen Sache; Vertragsschwerpunkt und Unterschiede zum Escrow:

  • sichere Aufbewahrung (Hinterlegung)
  • Rückgabe an den Hinterleger

Die „Hinterlegung als Erfüllungssurrogat“ (auch „Hinterlegung auf Recht hin“) gilt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nicht als Escrow, sondern als besondere Form der Hinterlegung; die „Hinterlegung als Erfüllungssurrogat“ beinhaltet das Vorhaben des Schuldners, bei strittigem Betrag bzw. bei umstrittener Betragshöhe den betreffenden Geldbetrag zur Auszahlung an den Gläubiger für den Fall bei einer Hinterlegungsstelle (zB der gerichtlichen Hinterlegungsstelle) zu deponieren, dass der Gläubiger im Prozess obsiegt (Beispiele: Mietzinshinterlegung, Prätendentenstreit etc.). Vertragsschwerpunkt und Unterschied zum Escrow:

  • primär Erfüllungs- und nicht Sicherungszweck

Pfandrecht

=   beschränkt-dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht des Schuldners oder Dritten (Drittpfandbesteller), welches zur Sicherung der Gläubiger-Forderung bestellt wird; Vertragsschwerpunkt und Unterschiede zum Escrow:

  • Primär Sicherungs- und nicht Erfüllungszweck

Sicherungsübereignung

=   Übereignung eines Gegenstandes zur Kreditsicherung

Sicherungsabtretung

=   Rechtsgeschäft, welches der Sicherung Kreditforderung eines Gläubigers für den Fall der Nichtbefriedigung dient, indem der Schuldner oder einer Dritter dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung zediert

Sequestration (OR 480)

=   mehrere Parteien, deren Rechtsverhältnis strittig ist, hinterlegen eine bestimmte Sache, bei einem Dritten, Sequester genannt, wobei dieser die Sache nur mit Zustimmung beider Beteiligten oder auf Anordnung des Richters herausgeben darf (vgl. OR 480)

Sicherheitshinterlegung

=   Die Sicherheitshinterlegung (margin) dient der Absicherung des Erfüllungsrisikos meistens eines Wertpapierkredits (Lombardkredit).

Escrow

=   Treuhand-Hinterlage eines Gegenstandes zu Sicherungs- und/oder Abwicklungszwecken, dessen Verfügungsmacht dem escrow agent zur weisungsgemäss Disposition übertragen wird.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.