Begriff des Aktien-Escrow
- Einschaltung eines Escrow Agent
- Hinterlage von Aktien zur Sicherung des Anspruchs eines Dritten (meistens eines anderen Aktionärs)
Escrow-Ziele
- Aktienhinterlage, zB zur Sicherung einer Call Option
- Keine Eigentumsübertragungsabsicht ohne ausdrückliche Vorschrift im Escrow Agreement
Anspruchssicherung
- durch die Depositär-Funktion des Escrow Agent
Escrow-Vorteile
- Keine Eigentumsänderung
- Escrow wird aber Aktienbesitzer, analog des Depositärs beim Hinterlegungsvertrag
Anwendungsfälle
- Sicherung einer Call Option
- o.ä.
Weiterführende Informationen
- Call Option = Recht – nicht aber Pflicht – des Käufers, einen bestimmten Gegenstand zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis) in einer im Voraus vereinbarten Quantität zu kaufen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.