LAWINFO

Escrow / Escrow Management

QR Code

Arten von Escrow-Verhältnissen

Datum:
25.10.2012
Update:
04.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dogmatische Einordnung

In der Praxis sind folgende Escrow-Verhältnisse anzutreffen:

Reguläres Pfandrecht mit Pfandhalterschaft

  • =   beschränktes dingliches Recht, aufgrund dessen eine fremde bewegliche Sache oder ein Recht insofern belastet ist (Faustpfand), als eine Forderung durch die Verwertungsbefugnis zu gunsten des Gläubigers gesichert wird

Irreguläres Pfandrecht mit Pfandhalterschaft

  • =   Schuldner überträgt zur Sicherung dem Gläubiger bestimmte vertretbare Gegenstände zu Eigentum mit der Abrede, dass ihm der Gläubiger bei Erlöschen der Sicherheitsforderung entsprechende Ware in gleicher Menge und Qualität zurückgeben müsse

Dreiseitige Sicherungsübereignung

  • =   Schuldner (Treugeber) überträgt dem Gläubiger (Treuhänder) zur Forderungssicherung das Eigentum an einer beweglichen Sache mit der Abrede, dass der Gläubiger von seinem Veräusserungsrecht nur sicherungsweise Gebrauch macht und bei Erlöschen der Forderung die Pfandsache zurücküberträgt.

Dreiseitige Sicherungsabtretung von Namenpapieren

  • =   Schuldner (Treugeber) tritt dem Gläubiger (Treuhänder) zur Forderungssicherung das Recht aus dem Namenpapier samt Nebenrechten mit der Abrede ab, dass der Gläubiger von seinem Veräusserungsrecht nur sicherungsweise Gebrauch macht und bei Erlöschen der Forderung das Recht (und ggf. das Wertpapier) zurücküberträgt (und ggf. zurückgibt).

Praktische Anwendungsfälle

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind im Rechtsalltag folgende Fälle anzutreffen:

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.