Begriff: Sicherungsobjekt
- Sicherungsobjekt = mittels des Escrow-Verhältnisses an den Escrow Agent zu einzuliefernder Sicherungsgegenstand, gemäss Verpflichtungsgeschäft (Haupt- bzw. Grundverhältnis)
Gegenstand des Sicherungsobjektes
- Voraussetzungen
- Übertragbarkeit des Sicherungsgegenstandes
- Massgebend: Anwendbares Recht
- Entscheidend: Zweckverfolgung
- Kontrolle: Individualprüfung, je nach Sicherungsgegenstand
- Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Sicherungsforderung
- Bewegliche Sachen / Geldbetrag (bar oder Zahlungsanweisung)
- Untaugliche Sicherungsobjekte: siehe Box
- Übertragbarkeit des Sicherungsgegenstandes
- Sicherungsgegenstand
- Bewegliche Sachen
- Wertpapiere
- Miteigentumsanteile (OR 164 ff.)
Untaugliche Sicherungsobjekte
- Unbewegliche Sachen (Immobilien und Rechte an Immobilien)
- Unübertragbare Sachen
- Übertragungsbeschränkungen
- nach Gesetz
- nach Vertrag
- Wertpapiere
- Vinkulierungsvorschriften (OR 685 ff.)
- Übertragungsbeschränkungen
Unterschied von Escrow- und Paymaster-Verhältnis
Die Unterschiede von Escrow- und Paymaster-Verhältnis
- Escrow-Verhältnis: jede Art von Sicherungsgegenständen, mit Ausnahme untauglicher Sicherungsobjekt (siehe oben)
- Paymaster-Verhältnis: Geld