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Escrow / Escrow Management

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Verpflichtungsgeschäft

Rechtsgebiet:
Escrow / Escrow Management
Stichworte:
Escrow Management
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff: Verpflichtungsgeschäft

Das Verpflichtungsgeschäft begründet

  • das Hauptgeschäft mit Abrede von Leistung (zB Warenlieferung oder Aktien bei Unternehmensverkauf) und Gegenleistung (Kaufpreis)
  • das Sicherungsgeschäft (Leistungsaustausch via Escrow Agent [Vollzugs-Escrow] oder Hinterlage einer bestimmten Summe des Kaufpreises beim Escrow Agent [Sicherungs-Escrow]
  • die Escrow-Klausel zwischen den Hauptparteien und dem Escrow Agent (i.d.R. Mitunterzeichnung durch Escrow Agent)
    • Ausnahme
      • Verabredung Escrow-Verhältnis in separatem Vertrag

Vorbehalten separat notwendige Verträge, weil zusätzliche (formpflichtige) Rechtsverhältnisse begründet werden müssen

  • Pfandvertrag für Fahrnis (Mobilien, Wertpapiere, Forderungen) / Schriftform
  • Grundpfandvertrag (Schuldbrief, Register-Schuldbrief) / öffentliche Beurkundung + Grundbucheintrag [umstritten; die Lehre geht von beweglichen Sachen als Sicherungsobjekt aus]

Form

  • Haupt- bzw. Grundgeschäft
    • Allf. Formerfordernis nach Geschäftsgegenstand
    • Ev. Schriftformabrede
  • Escrow Agreement (Escrow-Klausel im Hauptvertrag oder separates Escrow Agreement)
    • Formfreiheit (vgl. OR 11 Abs. 1 und OR 165 Abs. 2)
    • Ausnahmen
      • Verpfändung von Ordre- und Namenpapieren
        • Schriftlicher Pfandvertrag
        • Indossament oder Abtretungserklärung
      • Gerichtsstandsvereinbarung
      • Schiedsabrede (Schiedsvereinbarung / Schiedsklausel)
    • Schriftformabrede für Escrow-Klausel oder separates Escrow Agreement

Inhalt

Im Verpflichtungsgeschäft werden vereinbart:

  • Objektiv wesentliche Punkte
  • Subjekt wesentliche Punkt
  • Punkte, die sog. conditio sine qua non sind [ohne die die betreffende Partei den Vertrag nicht schliessen würde]

Disposition der wesentlichsten Vertragspunkte:

  • Parteien
    • Verkäufer
    • Käufer
    • [bei Escrow-Klausel: Escrow Agent]
  • Präambel (History)
  • Leistung (Sachleistung [Ware, Aktien, Immobilien-Transaktion])
  • Gegenleistung(Geld [sachbedingt keine Verrechnung / Postulierung Verrechnungsausschluss von Vorteil])
    • Tilgung [bei Vollzugs-Escrowganzer Betrag an Escrow-Agent]
      • Anzahlung [Sicherstellung?]
      • ev. Schuldübernahme
      • Restzahlung
        • [bei Sicherungs-Escrow mindestens Teilbetrag an Escrow-Agent]
    • Zahlungsfristen
  • Weitere Bestimmungen
    • Erfüllungszeitpunkt
    • Verzugsfolgen (Mahngeschäft/Verfalltagsgeschäft/Fixgeschäft)
    • Besitzesantritt
    • Gewährleistung / due diligence
    • Kostentragungen
    • usw.
  • Sicherungsabrede
    • Sicherungsforderung
    • Sicherungsobjekt
  • Escrow-Klausel
    • Sicherungszweck
    • Einlieferung des Sicherungsobjektes
      • Besitz / Eigentum
      • Gefahrentragung
      • Versicherung
    • Herausgabebedingungen
  • Schriftformabrede
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand
  • Ev. Schiedsklausel
  • Salvatorische Klausel
  • Weitere Klauseln je nach Leistungsgegenstand und Vertragsabwicklung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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