Begriff: Verpflichtungsgeschäft
Das Verpflichtungsgeschäft begründet
- das Hauptgeschäft mit Abrede von Leistung (zB Warenlieferung oder Aktien bei Unternehmensverkauf) und Gegenleistung (Kaufpreis)
- das Sicherungsgeschäft (Leistungsaustausch via Escrow Agent [Vollzugs-Escrow] oder Hinterlage einer bestimmten Summe des Kaufpreises beim Escrow Agent [Sicherungs-Escrow]
- die Escrow-Klausel zwischen den Hauptparteien und dem Escrow Agent (i.d.R. Mitunterzeichnung durch Escrow Agent)
- Ausnahme
- Verabredung Escrow-Verhältnis in separatem Vertrag
- Ausnahme
Vorbehalten separat notwendige Verträge, weil zusätzliche (formpflichtige) Rechtsverhältnisse begründet werden müssen
- Pfandvertrag für Fahrnis (Mobilien, Wertpapiere, Forderungen) / Schriftform
- Grundpfandvertrag (Schuldbrief, Register-Schuldbrief) / öffentliche Beurkundung + Grundbucheintrag [umstritten; die Lehre geht von beweglichen Sachen als Sicherungsobjekt aus]
Form
- Haupt- bzw. Grundgeschäft
- Allf. Formerfordernis nach Geschäftsgegenstand
- Ev. Schriftformabrede
- Escrow Agreement (Escrow-Klausel im Hauptvertrag oder separates Escrow Agreement)
- Formfreiheit (vgl. OR 11 Abs. 1 und OR 165 Abs. 2)
- Ausnahmen
- Verpfändung von Ordre- und Namenpapieren
- Schriftlicher Pfandvertrag
- Indossament oder Abtretungserklärung
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Schiedsabrede (Schiedsvereinbarung / Schiedsklausel)
- Verpfändung von Ordre- und Namenpapieren
- Schriftformabrede für Escrow-Klausel oder separates Escrow Agreement
Inhalt
Im Verpflichtungsgeschäft werden vereinbart:
- Objektiv wesentliche Punkte
- Subjekt wesentliche Punkt
- Punkte, die sog. conditio sine qua non sind [ohne die die betreffende Partei den Vertrag nicht schliessen würde]
Disposition der wesentlichsten Vertragspunkte:
- Parteien
- Verkäufer
- Käufer
- [bei Escrow-Klausel: Escrow Agent]
- Präambel (History)
- Leistung (Sachleistung [Ware, Aktien, Immobilien-Transaktion])
- Gegenleistung(Geld [sachbedingt keine Verrechnung / Postulierung Verrechnungsausschluss von Vorteil])
- Tilgung [bei Vollzugs-Escrowganzer Betrag an Escrow-Agent]
- Anzahlung [Sicherstellung?]
- ev. Schuldübernahme
- Restzahlung
- [bei Sicherungs-Escrow mindestens Teilbetrag an Escrow-Agent]
- Zahlungsfristen
- Tilgung [bei Vollzugs-Escrowganzer Betrag an Escrow-Agent]
- Weitere Bestimmungen
- Erfüllungszeitpunkt
- Verzugsfolgen (Mahngeschäft/Verfalltagsgeschäft/Fixgeschäft)
- Besitzesantritt
- Gewährleistung / due diligence
- Kostentragungen
- usw.
- Sicherungsabrede
- Sicherungsforderung
- Sicherungsobjekt
- Escrow-Klausel
- Sicherungszweck
- Einlieferung des Sicherungsobjektes
- Besitz / Eigentum
- Gefahrentragung
- Versicherung
- Herausgabebedingungen
- Schriftformabrede
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Ev. Schiedsklausel
- Salvatorische Klausel
- Weitere Klauseln je nach Leistungsgegenstand und Vertragsabwicklung