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Factoring-Finance

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Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zessionskredit

=   Kontokorrentkredit, besichert durch Abtretung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Kreditnehmers gegenüber Dritten (Globalzession)

Kreditgrundlage:

  • Bonität des Kreditnehmers
    • Kreditwürdigkeit
    • Kreditfähigkeit

Factoringgrundlage:

  • Wert der abgetretenen Forderungen

Forfaitierung

=   Finanzierung von Debitoren-Ausständen durch regresslosen Kauf noch nicht fälliger Ansprüche aus grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen gegen sofortige Bezahlung des Kaufpreises

Gemeinsamkeiten der Forfaitierung mit dem Factoring

  • Ankauf noch nicht fälliger Forderungen
  • Übernahme Delkredererisiko (bei echtem Factoring)

Unterschiede von Forfaitierung und Factoring

  • Übernahme von Wechselforderungen (Factoring: Übernahme von Buchforderungen)
  • Bei der Forfaitierung sind mittel- und langfristige Forderungen, d.h. 6 Monate bis 5 Jahre, Übernahmegegenstand (Factoring: nur kurzfristige Forderungen)
  • Nur bestehende, noch nicht fällige Forderungen (Factoring: auch zukünftige Forderungen)
  • Reiner Forderungskauf (Factoring: Dauerschuldverhältnis)
  • Keine Dienstleistungsfunktionen (Factoring: Debitorenmanagement, Mahnwesen + Inkasso)
  • Forfaitierung beinhaltet die Haftungsübernahme der Transferrisiken (Factoring: keine)
  • Bei der Forfaitierung besteht usanzgemäss eine Mindesthöhe je Geschäft (zB CHF 100‘000) (Factoring: keine Mindesthöhe je Geschäftsvorfall; untere Summengrenze rentabilitätsabhängig)
  • Anwendung in der Forfaitierungs-Praxis: Finanzierung grenzüberschreitender Grossprojekte mit hohen Forderungssummen

Inkassoauftrag

= Mandat des Auftraggebers an den Inkassobeauftragten, bestimmte Forderungen gegenüber Schuldnern des Auftraggebers einzuziehen

Kreditrisikoversicherung

= Versicherung des Debitorenausfallrisikos

Asset Securitisation

= Verkauf von Aktiven, die Gelderträge abwerfen, zB aus Kreditvergaben oder aus Lieferungen und Leistungen an eine zu diesem Zwecke gegründete Zweckgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Special Purpose Vehicle (SPV)), welche sich durch Wertpapierausgabe am Kapitalmarkt refinanziert (Anleihensobligationen oder Commercial Paper Notes)

Asset Backed Securities (ABS)

= forderungsbasierte Unternehmensfinanzierung mittels Emission von Wertpapieren (Verbriefung des Forderungsbestands von in der Regel > EURO 5 Mio.

Zentralregulierung

= Abschluss von Zentralregulierungs-Rahmenverträgen durch eine Einkaufsgemeinschaft (Verbundgruppe), zu welcher sich verschiedene Abnehmer zusammengeschlossen haben, mit verschiedenen Lieferanten, zwecks Regulierung des Zahlungsverkehrs zwischen den Lieferanten und den Mitgliedern der Verbundgruppe, mittels folgender Abläufe:

  • Lieferantenrechnungen werden durch Verbundgruppe bezahlt und Mitglieder zahlen an Verbundgruppe
  • Verbundgruppe bezahlt Lieferanten bevor entsprechende Zahlungen der Mitglieder eintreffen (= Bevorschussung)
  • Verbundgruppe übernimmt Delkredererisiko

Praktische Anwendung: Detailhandel

Factoring

= Debitoren-Bevorschussung durch ein Factoringinstitut, unter Abtretung der Gläubiger-Forderungen gegenüber Dritten (Debitoren) und unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall des Schuldners (Delkredererisiko)

Reverse Factoring (Kreditoren-Factoring)

= Finanzierung des Lieferanten (Kreditor) für Lieferungen und Leistungen an den das Reverse Factoring veranlassenden Abnehmer (Debitor; Factoringkunde)

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