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Factoring-Finance

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Factoring und Konkurs

Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Obwohl nie erhofft, können die Parteien vom Schicksal ereilt werden, dass über das Vermögen eines Factoring-Partners der Konkurs eröffnet wird. In diesem Fall sind die Rechtsfolgen für die Parteien und ihre vermögensrechtlichen Ansprüche etc. zu beurteilen:

Konkurs des Factoringkunden

Auswirkungen des Factoringkunden-Konkurses auf die Globalzession

  • Im Konkurs des Zedenten stellt sich jeweilen die Frage nach der Beständigkeit der Zession bzw. Globalzession
    • Vorauszession künftiger Debitorenforderungen im Verhältnis zur Verfügungsfähigkeit des Schuldners (Factoringkunde) (SchKG 204 Abs. 1)
    • Massgeblichkeit des Entstehungszeitpunkts der Debitorenforderungen
  • Vorauszession künftiger Forderungen

Schicksal des Factoringvertrags

Abwicklung der von der Globalzession erfassten Debitorenforderungen

  • Variante Forderungskauf
    • Vor Konkurseröffnung abgetretene und entstandene Forderungen bleiben durch den Konkurseröffnung unberührt
    • Für nach Konkurseröffnung angebotene Forderungen fehlt die Verfügungsmacht des Factoringkunden (vgl. SchKG 204 Abs. 1)
  • Variante Darlehen mit Sicherungszession
    • Abtretung der Debitorenforderungen an den Factor sicherungs- und erfüllungshalber > Inkassomöglichkeit des Factors
    • Abrechnungs- und Rückzessionspflicht oder Überschussablieferungspflicht des Factors
    • Rückzession Mehrerlöseablierferung

Aussonderungsrechte des Factors?

Paulianische Anfechtung

  • Im Konkurs des Factoringkunden stellt sich immer die Frage nach einer paulianischen Anfechtung gemäss SchKG 285ff.
    • Schenkungsanfechtung (SchKG 286)
      • Beim Factoring laut Lehre ausgeschlossen
    • Überschuldungsanfechtung (SchKG 287)
      • Einzelfallprüfung erforderlich
    • Absichtsanfechtung (SchKG 288)
      • Einzelfallprüfung erforderlich
  • Paulianische Anfechtung

Konkurs des Factors

Schicksal des Factoringvertrags

  • Kündigungsrecht des Factoringkunden, sofern und soweit nicht ein automatisches Dahinfallen des Factoringvertrages gestützt auf OR 405 Abs. 1 mit Einschluss der Globalzession angenommen wird
  • Seltener Fall

Auswirkungen auf die an den Factor zedierten Debitorenforderungen

  • Forderungskauf
    • Ankauf nach der Bedingungsvariante
      • Forderungsaufkauf durch den Factor vor Konkurseröffnung > Vorschuss > Factoringkunde kann den nicht bevorschussten Teil des Kaufpreises im Konkurs des Factors als Konkursforderung anmelden und mit einer Konkursdividende partizipieren
      • Für Debitorenforderungen, die vom Factoringkunden vor Konkurseröffnung über den Factor zum Ankauf angeboten, aber von letzterem noch nicht gekauft wurden, besteht ein Wahlrecht der Konkursverwaltung gemäss SchKG 211
      • Vertrag im Konkurs
    • unbedingte Sicherungszession mit Ankauf
      • nicht angekaufte Forderungen wurden als Sicherheit und zum Inkasso abgetreten
      • Handhabung wie bei der fiduziarischen Übertragung (siehe nachfolgend)
    • Globaler Kaufvertrag
      • Nebst der Globalzession besteht in der Regel, sowohl für das echte wie für das unechte Factoring, ein globaler Kaufvertrag
      • Übergang sämtlicher Debitorenforderungen auf den Factor
      • Noch nicht bezahlte Kaufpreisforderungen des Factoringkunden können im Konkurs des Factors als Drittklass-Forderung zur Kollokation anmelden (grösseres Ausfallrisiko als beim Kauf nach Bedingungsvariante)
      • Kollokationsplan
  • Fiduziarische Zession
    • Aussonderung?
      • Ablehnung des Aussonderungsrechtes des Factoringkunden im Konkurs des Factors gestützt auf analoge Anwendung von OR 401, da bei der fiduziarischen Zession keine Legalzession im Sinne von OR 401 stattfindet
    • Sicherungszession

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