Obwohl nie erhofft, können die Parteien vom Schicksal ereilt werden, dass über das Vermögen eines Factoring-Partners der Konkurs eröffnet wird. In diesem Fall sind die Rechtsfolgen für die Parteien und ihre vermögensrechtlichen Ansprüche etc. zu beurteilen:
Konkurs des Factoringkunden
Auswirkungen des Factoringkunden-Konkurses auf die Globalzession
- Im Konkurs des Zedenten stellt sich jeweilen die Frage nach der Beständigkeit der Zession bzw. Globalzession
- Vorauszession künftiger Debitorenforderungen im Verhältnis zur Verfügungsfähigkeit des Schuldners (Factoringkunde) (SchKG 204 Abs. 1)
- Massgeblichkeit des Entstehungszeitpunkts der Debitorenforderungen
- Vorauszession künftiger Forderungen
Schicksal des Factoringvertrags
- Analog Anwendung von OR 405 Abs. 1 auf den Factoringvertrag (Dahinfallen des Factoringvertrages im Konkurs des Factoringkunden)
- Vertrag im Konkurs
Abwicklung der von der Globalzession erfassten Debitorenforderungen
- Variante Forderungskauf
- Vor Konkurseröffnung abgetretene und entstandene Forderungen bleiben durch den Konkurseröffnung unberührt
- Für nach Konkurseröffnung angebotene Forderungen fehlt die Verfügungsmacht des Factoringkunden (vgl. SchKG 204 Abs. 1)
- Variante Darlehen mit Sicherungszession
- Abtretung der Debitorenforderungen an den Factor sicherungs- und erfüllungshalber > Inkassomöglichkeit des Factors
- Abrechnungs- und Rückzessionspflicht oder Überschussablieferungspflicht des Factors
- Rückzession Mehrerlöseablierferung
Aussonderungsrechte des Factors?
- Aussonderungsrecht des Factors bzw. Sicherungszessionars für die fälschlicherweise an den Factoringkunden bezahlten Debitorenforderungen
- Aussonderungsbegehren Sicherungszessionar | zessoin.ch
Paulianische Anfechtung
- Im Konkurs des Factoringkunden stellt sich immer die Frage nach einer paulianischen Anfechtung gemäss SchKG 285ff.
- Paulianische Anfechtung
Konkurs des Factors
Schicksal des Factoringvertrags
- Kündigungsrecht des Factoringkunden, sofern und soweit nicht ein automatisches Dahinfallen des Factoringvertrages gestützt auf OR 405 Abs. 1 mit Einschluss der Globalzession angenommen wird
- Seltener Fall
Auswirkungen auf die an den Factor zedierten Debitorenforderungen
- Forderungskauf
- Ankauf nach der Bedingungsvariante
- Forderungsaufkauf durch den Factor vor Konkurseröffnung > Vorschuss > Factoringkunde kann den nicht bevorschussten Teil des Kaufpreises im Konkurs des Factors als Konkursforderung anmelden und mit einer Konkursdividende partizipieren
- Für Debitorenforderungen, die vom Factoringkunden vor Konkurseröffnung über den Factor zum Ankauf angeboten, aber von letzterem noch nicht gekauft wurden, besteht ein Wahlrecht der Konkursverwaltung gemäss SchKG 211
- Vertrag im Konkurs
- unbedingte Sicherungszession mit Ankauf
- nicht angekaufte Forderungen wurden als Sicherheit und zum Inkasso abgetreten
- Handhabung wie bei der fiduziarischen Übertragung (siehe nachfolgend)
- Globaler Kaufvertrag
- Nebst der Globalzession besteht in der Regel, sowohl für das echte wie für das unechte Factoring, ein globaler Kaufvertrag
- Übergang sämtlicher Debitorenforderungen auf den Factor
- Noch nicht bezahlte Kaufpreisforderungen des Factoringkunden können im Konkurs des Factors als Drittklass-Forderung zur Kollokation anmelden (grösseres Ausfallrisiko als beim Kauf nach Bedingungsvariante)
- Kollokationsplan
- Ankauf nach der Bedingungsvariante
- Fiduziarische Zession
- Aussonderung?
- Sicherungszession
- Aussonderungsrecht fiduziarisch übertragener Forderungen im Konkursverfahren des Kreditgebers (Factor / Fiduziar)
- Aussonderungsbegehren Sicherungszedent
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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