Der Tatbestand der sogenannten Pauliana beinhaltet die Benachteiligung der Gläubigergesamtheit durch den Schuldner, welcher in einem gesetzlich definierten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren vor Konkurseröffnung oder vor Bewilligung der Nachlassstundung (inklusive vor Konkursaufschub) resp. vor der Pfändung mit einem finanziell bevorzugten Gläubiger resp. Dritten zusammenwirkt, um diesem Gläubiger im nachfolgenden Konkurs-, Nachlassvertrags- oder Pfändungsfall einen nicht gebührenden, ungerechtfertigten Vermögensvorteil zukommen zu lassen resp. um durch Entäusserung des Vermögensvorteils an einen Dritten die Liquidationsmasse zu schmälern.
Dagegen hat der Gesetzgeber die nachfolgend erläuterten Anfechtungsmöglichkeiten geschaffen:
- Schenkungsanfechtung (SchKG 286) betreffend unentgeltlicher Zuwendungen
- Überschuldungsanfechtung (SchKG 287) betreffend vertraglich unberechtigter, vorzeitiger Zuwendungen, im Zustand der eigenen Überschuldung
- Absichtsanfechtung (SchKG 288) betreffend mit klarem Bewusstsein des Schuldners und des Begünstigten erfolgten, offensichtlich die Gläubigergesamtheit schädigenden Zuwendungen an begünstigte Gläubiger oder Dritte.
Schenkungsanfechtung / SchKG 286
Die Schenkungsanfechtung ermöglicht die klageweise Rückführung in die Liquidationsmasse von durch den Schuldner innerhalb eines Jahres vor Konkurseröffnung oder vor Pfändung unentgeltlich oder teilunentgeltlich entäusserten Vermögenswerten, inklusive die Liquidationsmasse schmälernde Selbstbegünstigungshandlungen.
Verschenken oder sich selbst begünstigen soll demnach nur können, wer ausreichend solvent ist und durch diese Handlungen nicht seine Gläubiger benachteiligt.
- Allgemeine Hinweise
- Anfechtbare Rechtshandlung
- Zeitpunkt Rechtshandlung
- Gutgläubigkeit Begünstigter
- Berechnung Verdachtsperiode
- Nichteintritt Verjährung
- Verfahrensart
- Verfahrensparteien
- Gerichtsstand
- Rechtsbegehren
- Beweislast
- Möglichkeiten der Geltendmachung
- Sicherung Anfechtungsansprüche
- Wirkungen der erfolgreichen Anfechtung
- Anwendungsfälle
- Fazit
Überschuldungsanfechtung / SchKG 287
Die Überschuldungsanfechtung ermöglicht die klageweise Rückführung in die Liquidationsmasse von durch den bereits überschuldeten Schuldner innerhalb eines Jahres vor Konkurseröffnung oder vor Pfändung ohne Rechtspflicht zwecks Ablösung von Kreditoren-Positionen entäusserter Vermögenswerte oder eingeräumter Sicherheiten, oder bei unüblicher Abgeltungweise, ausser der Empfänger kannte die Überschuldung nicht und musste auch keine Kenntnis von der Überschuldung haben.
Ein bankrotter Schuldner soll es nicht in der Hand haben, kurz vor dem Ende einzelne seiner Gläubiger zu Lasten der übrigen Gläubiger zu bevorzugen.
- Allgemeine Hinweise
- Anfechtbare Rechtshandlung
- Zeitpunkt Rechtshandlung
- Vorliegen Überschuldung
- Gutgläubigkeit Begünstigter Gläubiger
- Berechnung Verdachtsperiode
- Nichteintritt Verjährung
- Verfahrensart
- Verfahrensparteien
- Gerichtsstand
- Rechtsbegehren
- Beweislast
- Möglichkeiten der Geltendmachung
- Sicherung Anfechtungsansprüche
- Wirkungen der erfolgreichen Anfechtung
- Anwendungsfälle
- Fazit
Absichtsanfechtung / SchKG 288
Die Absichtsanfechtung ermöglicht die klageweise Rückführung in die Liquidationsmasse von durch den Schuldner innerhalb der letzten fünf Jahre vor Konkurseröffnung oder vor Pfändung in für den begünstigten Empfänger klar erkennbarer Schädigungsabsicht zu Lasten der Gläubiger entäusserter Vermögenswerte resp. die Reversibilität von die Liquidationsmasse belastender Transaktionen.
Wer bei einer Vermögenstransaktion als begünstigter Empfänger mitmacht, obwohl klar erkennbar ist, dass der Schuldner damit offensichtlich seine Gläubiger schädigen will, soll sich während eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht zurücklehnen können.
- Allgemeine Hinweise
- Anfechtbare Rechtshandlungen
- Zeitpunkt Rechtshandlung
- Subjektive Voraussetzungen
- Berechnung Verdachtsperiode
- Nichteintritt Verjährung
- Verfahrensart
- Verfahrensparteien
- Gerichtsstand
- Rechtsbegehren
- Beweislast
- Möglichkeiten der Geltendmachung
- Sicherung Anfechtungsansprüche
- Wirkungen der erfolgreichen Anfechtung
- Fazit
- Anwendungsfälle
Downloads, Checklisten, Muster und Formulare
Anhand der folgenden Downloads, Checklisten, Muster und Formulare können User selbst evaluieren, ob eine Anfechtungsklage Sinn machen könnte, resp. rechtsrelevante Handlungen selber vornehmen:
- Checkliste „Grundsatzfragen im Zusammenhang mit einer potentiellen Anfechtung“
- Checkliste „Ökonomische Chancen-/Risikobewertung im Konkursfall“
- Muster „Anzeige eines Anfechtungstatbestandes an die Konkursverwaltung“
- Muster „Verjährungsunterbrechung durch Konkursverwaltung oder Abtretungsgläubiger“
- Muster „Abtretungsbegehren Anfechtungsanspruch, SchKG 260“
- Formular Abtretungsbegehren
- Formular Anschrift Mitabtretungsgläubiger
- Formular Verzichtserklärung