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Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

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Einleitung zur Paulianischen Anfechtung / Anfechtungsklage

Rechtsgebiet:
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage
Stichworte:
Anfechtungsklage, Paulianische Anfechtung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Tatbestand der sogenannten Pauliana beinhaltet die Benachteiligung der Gläubigergesamtheit durch den Schuldner, welcher in einem gesetzlich definierten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren vor Konkurseröffnung oder vor Bewilligung der Nachlassstundung (inklusive vor Konkursaufschub) resp. vor der Pfändung mit einem finanziell bevorzugten Gläubiger resp. Dritten zusammenwirkt, um diesem Gläubiger im nachfolgenden Konkurs-, Nachlassvertrags- oder Pfändungsfall einen nicht gebührenden, ungerechtfertigten Vermögensvorteil zukommen zu lassen resp. um durch Entäusserung des Vermögensvorteils an einen Dritten die Liquidationsmasse zu schmälern.

Dagegen hat der Gesetzgeber die nachfolgend erläuterten Anfechtungsmöglichkeiten geschaffen:

Schenkungsanfechtung / SchKG 286

Die Schenkungsanfechtung ermöglicht die klageweise Rückführung in die Liquidationsmasse von durch den Schuldner innerhalb eines Jahres vor Konkurseröffnung oder vor Pfändung unentgeltlich oder teilunentgeltlich entäusserten Vermögenswerten, inklusive die Liquidationsmasse schmälernde Selbstbegünstigungshandlungen.

Verschenken oder sich selbst begünstigen soll demnach nur können, wer ausreichend solvent ist und durch diese Handlungen nicht seine Gläubiger benachteiligt.

Überschuldungsanfechtung / SchKG 287

Die Überschuldungsanfechtung ermöglicht die klageweise Rückführung in die Liquidationsmasse von durch den bereits überschuldeten Schuldner innerhalb eines Jahres vor Konkurseröffnung oder vor Pfändung ohne Rechtspflicht zwecks Ablösung von Kreditoren-Positionen entäusserter Vermögenswerte oder eingeräumter Sicherheiten, oder bei unüblicher Abgeltungweise, ausser der Empfänger kannte die Überschuldung nicht und musste auch keine Kenntnis von der Überschuldung haben.

Ein bankrotter Schuldner soll es nicht in der Hand haben, kurz vor dem Ende einzelne seiner Gläubiger zu Lasten der übrigen Gläubiger zu bevorzugen.

Absichtsanfechtung / SchKG 288

Die Absichtsanfechtung ermöglicht die klageweise Rückführung in die Liquidationsmasse von durch den Schuldner innerhalb der letzten fünf Jahre vor Konkurseröffnung oder vor Pfändung in für den begünstigten Empfänger klar erkennbarer Schädigungsabsicht zu Lasten der Gläubiger entäusserter Vermögenswerte resp. die Reversibilität von die Liquidationsmasse belastender Transaktionen.

Wer bei einer Vermögenstransaktion als begünstigter Empfänger mitmacht, obwohl klar erkennbar ist, dass der Schuldner damit offensichtlich seine Gläubiger schädigen will, soll sich während eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht zurücklehnen können.

Downloads, Checklisten, Muster und Formulare

Anhand der folgenden Downloads, Checklisten, Muster und Formulare können User selbst evaluieren, ob eine Anfechtungsklage Sinn machen könnte, resp. rechtsrelevante Handlungen selber vornehmen:

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