Der Franchisegeber (FG) tut gut daran, folgende Punkte vor Vertragsabschluss mit dem Franchisenehmer (FN) durchzuarbeiten:
- Vorvertragliche Aufklärung
- Geschäftsmodell
- Markt
- Gebietsschutz
- Finanzielle Aspekte
- Rechte und Pflichten
- Risiken
- Rechtsform des FN-Unternehmens
- FG sollte FN nie den Eindruck vermitteln, es werde eine „Schlüsselfertige Existenz“ geboten, und zwar von falschen Vorstellungen des FN ohne unternehmerische Erfahrungen (Folge: falsches bzw. unengagiertes Verhalten)
- Usw.
- Absicherung Beschaffung
- Lieferanten
- Notfallmodell bei Lieferverzögerung / force majeure
- Absicherung Absatz
- Kundendaten
- Verabredung Konkurrenzverbot mit den Arbeitnehmern
- Managed Key accounts
- Absicherung Immaterialgüterrechte (Lizenzen zG FN)
- Patente
- Marken
- Urheberrechte
- Design
- Sozialversicherungsrecht
- Geltendmachung der Scheinselbständigkeit durch die Sozialversicherungsanstalten
- Anerkennung des FN als Unternehmer
- UID
- Datenschutz
- Personendaten
- CRM bei Franchisegeber
- Datentransfer bei internationalem Vertrieb
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.