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Freistellung

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Beschäftigungspflicht?

Erstellungsdatum:
16.05.2011
Aktualisiert:
04.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Beschäftigungsanspruch.

Ausnahmen

Eine Beschäftigungspflicht kann sich ausnahmeweise in folgenden Fällen ergeben:

  • Beschäftigungsanspruch aus Vertrag (Arbeitsvertrag)
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers zu wahren
    • Erhaltung der Berufsfähigkeit (z.B. Pilot)
    • Dauer der Freistellungszeit (kurze Freistellungsdauern bieten weniger Probleme)

Vorbehalt / Disclaimer

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