Bei der Freistellung
- verzichtet der Arbeitgeber auf die weitere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
- hat der Arbeitnehmer während einer bestimmten Zeit oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitsleistung zu erbringen
- werden die übrigen Rechte und Pflichten, insbesondere der Lohnanspruch nicht tangiert.
Der Arbeitnehmer hat kein Recht auf Freistellung!
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