E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h benötigen bekanntlich ein Motorfahrradzulassung-Kontrollschild mit einer jährlich zu erneuernden Vignette.
Für diese sog. schnellen E-Bikes braucht es in jedem Fall einen Führerausweis (mindestens Kategorie M).
Auch bei solchen E-Bikes ist ein Führerausweisentzug möglich; vgl. hiezu BGer 1C_582/2017 vom 13.06.2018