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Gesamteigentum

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Gerichtliche Auseinandersetzung

Rechtsgebiet:
Gesamteigentum
Stichworte:
Gesamteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die strittige Auseinandersetzung unter den Gemeinschaftern ist der Richter zuständig:

  • Vorfragenentscheide für strittige Fragen unter den Gesellschaftern
  • Entscheidung Teilungsfragen und richterliche Teilungsvornahme anstelle Behörde, aus prozessoekonomischen Gründen
  • Auseinandersetzungsurteil   =   Gestaltungsurteil (konstitutive Wirkung)
    • Richterliche Zuweisung einer Gesamteigentumssache an einen Gesamthänder macht diesen zum Alleineigentümer
    • Hinsichtlich der Zuweisung unter Ehegatten in Scheidung bzw. bei Vorliegen einer Ehegattengesellschaft vgl. Beendigung der Ehegattengesellschaft

Zuweisung einer Gemeinschaftssache

STOKAR DAVID, Die gerichtliche Durchsetzung des Erbteilungsanspruches, Diss. Zürich 1954, s. 44 ff.

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