Rechtsnatur
Vergütungssysteme
Vergütungssysteme sind leistungsabhängige Entlöhnungssysteme für Forderungen, insbesondere für Lohnforderungen und Provisionen.
Bonus
„Mangels einer gesetzlichen Definition des Bonus muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein solcher als Gratifikation oder als Teil des Lohnes im Sinne von Art. 322 OR zu qualifizieren ist (Urteil 4C.426/2005 vom 28. Februar 2006 E. 5.1).“
[vgl. BGE 4A_115/2007, Erw. 4.3.2].
Jedenfalls ist der Bonus eine akzessorische Lohnvergütung; ob er Lohnbestandteil oder Gratifikation bildet, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Ziele
- Finanzieller Leistungsanreiz
- Honorierung von Leistung und Erfolg.
Motive
Die Funktionen der Vergütungssysteme bzw. Leistungsvergütung sind:
- Motivation
- Anerkennung
- Zielorientierung
- Selektion
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.