Verzögerungen, Kosten, Rechtshändel, Demotivation vor Einführung
Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Einbezug des / der Mitarbeiter(s)
Leistungsabhängige Entlöhnung
Vertragsfreiheit lässt Vereinbarung einer leistungsabhängigen Entlöhnung zu
Arbeitgeber hat Pflicht zur Zuweisung genügender Arbeit
Kombination von leistungsabhängiger Entschädigung mit Fixlohn
Ein 100 %-iger Leistungslohn ist unzulässig
Trotz Leistungslohnabrede schuldet der Arbeitnehmer nur ein Tätigwerden und nicht ein Erfolg
Unzulässigkeit einer Konventionalstrafe für den Leistungsumfang, weil die Leistungserbringung von der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeit abhängig ist und ansonsten der Arbeitnehmer das Auslastungs-Risiko übernehmen würde, welches zwingend der Arbeitgeber zu tragen hat
Erfolgsabhängige Entlöhnung
Vertragsfreiheit lässt Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Entlöhnung zu
Unzulässigkeit einer Konventionalstrafe für den Erfolg, weil ansonsten der Arbeitnehmer das wirtschaftliche Risiko übernehmen würde, welches zwingend der Arbeitgeber zu tragen hat
Lohnfestsetzung
Bestimmbarkeit des Grundlohns
Bestimmbarkeit des Leistungslohnes
Bestimmbarkeit des Erfolgslohnes
Lohnhöhe
Untergrenze
Beachtung der Lohnvorschriften für Minimallöhne
Beachtung eines Minimallohnes bei leistungs- und / oder erfolgsabhängigen Entschädigung bzw. variablen Löhnen (u.E. Lohn, den der Arbeitnehmer mit genügender Anstrengung ohne Leistungs- oder Erfolgsorientierung erzielen würde)
Suspensivbedingung: ungekündigtes Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Ausrichtung von Gratifikation, Bonus oder andere Art einer Variablen Vergütung
Resolutivbedingung: Rückzahlungspflicht für bereits erhaltene Vergütungsanteile, falls das Arbeitsverhältnis innert einer bestimmten Frist aufgelöst wird
Lohnrückbehalt
Vergütungsfälligkeiten
Lohnzahlung: Ende Monat
Anteil am Geschäftsergebnis: 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres
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