Rechtsnatur
Vergütungssysteme
Vergütungssysteme sind leistungsabhängige Entlöhnungssysteme für Forderungen, insbesondere für Lohnforderungen und Provisionen.
Bonus
„Mangels einer gesetzlichen Definition des Bonus muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein solcher als Gratifikation oder als Teil des Lohnes im Sinne von Art. 322 OR zu qualifizieren ist (Urteil 4C.426/2005 vom 28. Februar 2006 E. 5.1).“
[vgl. BGE 4A_115/2007, Erw. 4.3.2].
Jedenfalls ist der Bonus eine akzessorische Lohnvergütung; ob er Lohnbestandteil oder Gratifikation bildet, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Ziele
- Finanzieller Leistungsanreiz
- Honorierung von Leistung und Erfolg.
Motive
Die Funktionen der Vergütungssysteme bzw. Leistungsvergütung sind:
- Motivation
- Anerkennung
- Zielorientierung
- Selektion