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Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle

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Messgeräte-Eichungen

Rechtsgebiet:
Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle
Stichworte:
Geschwindigkeitskontrolle, Radarkontrolle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Messgeräte haben von einer akkreditierten Eichstelle geeicht zu sein. Die Eichung ist mindestens periodisch zu kontrollieren. Es sind fortlaufend Funktionskontrollen durchzuführen.

Tipps:

  1. Prüfen Sie die Aktualität der Geräteeichungen.
  2. Nachfahrkontrolle: Klären Sie ab, ob das Geschwindigkeitsmesssystem GPS-basiert ist; wenn nicht, steht die Frage an, ob seit der letzten Eichung ein Pneuwechsel stattfand (von Winter- auf Sommerpneus und umgekehrt) und, ob die Nacheichung gemacht wurde.

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