Die Messgeräte haben von einer akkreditierten Eichstelle geeicht zu sein. Die Eichung ist mindestens periodisch zu kontrollieren. Es sind fortlaufend Funktionskontrollen durchzuführen.
Tipps:
- Prüfen Sie die Aktualität der Geräteeichungen.
- Nachfahrkontrolle: Klären Sie ab, ob das Geschwindigkeitsmesssystem GPS-basiert ist; wenn nicht, steht die Frage an, ob seit der letzten Eichung ein Pneuwechsel stattfand (von Winter- auf Sommerpneus und umgekehrt) und, ob die Nacheichung gemacht wurde.
Judikatur
- Eichzertifikat
- BGE 6B_197/2016 vom 07.07.2016 (Eichzertifikat nach Messmittelverordnung (MessMV); ISO-Norm ist nicht anwendbar)
- Beschädigtes Messgerät
- BGE 6B_554/2011 vom 14.12.2011 (Zulässigkeit des Abstellens auf Messwerte eines beschädigten und nach Schadensbehebung nicht nachgeeichten Messgeräts, wenn Beschädigung bzw. Reparatur ohne Einfluss auf die Ermittlung des Messwertes waren)
Weiterführende Informationen
- Stationäre Messung
- Streckenmessungen
- Nachfahrmessung