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Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

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Ausländische Konkursverwaltung

Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die ausländische Konkursverwaltung ist die ausländische Behörde, welche gemäss der lex fori concursus, namentlich dem ausländischen formellen Konkursrecht für die Durchführung des (ausländischen) Hauptkonkurses zuständig und entsprechend verantwortlich ist.

Im Falle eines Verzichts auf die Durchführung des Hilfskonkursverfahrens (vgl. IPRG 174a Abs. 4) darf die ausländische Konkursverwaltung unter Beachtung des Schweizerischen Rechts sämtliche Befugnisse ausüben, die ihr nach dem Recht des Staates der Konkurseröffnung zustehen (zB Prozesse in der Schweiz führen, Vermögenswerte ins Ausland verbringen usw.).

Die ausländische Insolvenzverwaltung ist aber nicht befugt, ohne vorgängige Anerkennung des entsprechenden ausländischen Insolvenzentscheids in der Schweiz eine Betreibung bzw. ein Rechtsöffnungsverfahren einzuleiten.

Literatur

  • BSK IPRG-BÜRGI, Art. 170 N 10 ff.
  • BÜRGI, in: SchKG, Daniel Hunkeler [Hrsg.], 2. Aufl. 2014, N. 7 f. 
  • BRUNNER/REUTTER/SCHÖNMANN/TALBOT, Kollokations- und Widerspruchsklagen nach SchKG, 3. Aufl. 2019, S. 19 f.
  • HIERHOLZER, in: Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Bd. II, 2. Aufl. 2010, N. 21 zu Art. 250 SchKG

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