Nach erfolgter Verwertung ist eine Verteilungsliste zu erstellen, aus welcher nach Massgabe des Kollokationsplans hervorgeht, in welchem Ausmass die Forderungen der privilegierten Gläubiger gemäss IPRG 172 Abs. 1 durch den Verwertungserlös der Aktiven gedeckt werden können.
Verfahrensspezifisch können sich zwei Situationen ergeben:
- die Berechnungen schliessen ohne Überschuss zugunsten der ausländischen Masse.
- es stellt sich ein Überschuss zugunsten der ausländischen Masse ein
- siehe:
- Hilfskonkurs: Kollokation
- Hilfskonkurs: Überschussverteilung an ausländische Masse