Das Handelsgericht ist als einzige kantonale Instanz zuständig zur Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten.
Die Klage wird ohne Schlichtungsverfahren direkt beim Handelsgericht eingereicht.
Handelsgericht / Handelsgerichte
Das Handelsgericht ist als einzige kantonale Instanz zuständig zur Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten.
Die Klage wird ohne Schlichtungsverfahren direkt beim Handelsgericht eingereicht.