In aller Regel enthält der Kaufvertrag für eine schlüsselfertig abzuliefernde Immobilie einen Leistungsbeschrieb in Form folgender Dokumente und Daten:
- Baubeschrieb
- Plan
- Budgetpositionen
Aus diesen Leistungsbeschrieben und aus dem Vertragsinhalt, namentlich aus dem Datum des Besitzesantritts (siehe Box 1) wird der Umfang der „Schlüsselfertigkeit“ bestimmt (siehe Box 2).
Box 2
Grundstückkaufvertrag, Weitere Bestimmungen, Ziff. 2:
Der Verkäufer verpflichtet sich, das auf dem Kaufsobjekt Ziffer 1 projektierte und im Bau befindliche Einfamilienhaus nach den Bestandteile zu diesem Vertrag bildenden Baubeschrieb und Plänen auf seine Kosten fertigzustellen und an dem in Ziffer 1 Abs. 1 genannten Termin schlüsselfertig zu übergeben.
Die in der Baubewilligung enthaltenen Bedingungen und Verpflichtungen sind auf Rechnung des Verkäufers zu erfüllen. Die Kosten der Vermarkung des Kaufsobjektes Ziffer 1 und die Kosten der Schlussschatzung der kantonalen Gebäudeversicherung (GVZ) sind vom Verkäufer zu bezahlen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ReservationsvereinbarungEinleitung zur ReservationsvereinbarungAutoren:Zugehör / Mobiliar / InventarEinleitung: Zugehör / Mobiliar / InventarAutoren:ImmobilienpaketEinleitung zum ImmobilienpaketAutoren:Immobilien ab PlanEinleitung zu Immobilien ab PlanAutoren:GrundpfandrechtEinleitung zum Grundpfandrecht (Hypothek)Autoren:Immobilien InvestmentsEinleitung zur direkten Immobilienanlage v...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht