Die Immobiliengesellschaft bezweckt den Erwerb, die Erschliessung, die Finanzierung, die Baurealisation, die Vermietung, das Halten und die Vermarktung einer oder mehrerer Immobilien.
Der schweizerische Gesetzgeber bietet privaten und institutionellen Investoren auf der Basis jeweilen eines Gesellschafts-Grundtypus verschiedene Rechtsformen der indirekten Immobilienanlage:
- Immobilien-Aktiengesellschaft
- Immobilien-SICAV
- Immobilien-SICAF
- Immobilien-Kommanditgesellschaft für die kollektive Kapitalanlage
- Immobilien-Anlagestiftung
Keine Immobiliengesellschaft:
- Immobilien-Anlagefonds
- = Immobilienfonds auf vertraglicher Basis
Ein Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Real-Estate-Investment-Trusts (REITs) in der Schweiz ist bisher noch nicht eingeleitet worden. Ein REIT wäre eine börsenkotierte Immobilien-Aktiengesellschaft, die auf Unternehmensebene aufgrund fehlender Unternehmenssteuer steuerlich privilegiert wäre (REITs-Aktionäre müssten nur Dividendenerträge versteuern).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.