LAWINFO

Indirekte Immobilienanlage

QR Code

Immobilien-SICAV

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) ist eine Gesellschaft mit nicht im Voraus bestimmtem Kapital und nicht im Voraus festgelegter Anzahl Unternehmer- und Anlegeraktien, zum ausschliesslichen Zwecke der kollektiven Kapitalanlage und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Die Struktur des SICAV präsentiert sich wie folgt:

  • Aktiengesellschaft, angelehnt an jene des Schweizerischen Obligationenrechts
  • Eigene Rechtspersönlichkeit
  • Gesamtvermögen
    • Vermögen der Unternehmeraktionäre
    • (mehrere) Teilvermögen der Anleger-Aktionäre
  • Aktienarten
    • Unternehmeraktien
    • Anlegeraktien
  • Organe
    • Generalversammlung (GV)
    • Verwaltungsrat (VR)
    • von FINMA anerkannte Revisionsstelle
  • Verwaltungsart
    • selbstverwaltete SICAV
    • fremdverwaltete SICAV

Weiterführende rechtsformspezifische Informationen

» Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.