Mit der Vermögensübertragung kann ein im Handelsregister eingetragener Rechtsträger sein ganzes Vermögen oder Teile davon, zum Beispiel Grundstücke, auf einen anderen Rechtsträger übertragen.
Das Institut der Vermögensübertragung zeichnet sich dadurch aus, dass
- es sich für die Übertragung von Einzelgegenständen des Übertragungsvorgangs der Universalsukzession bedient:
- Handelsregistereintrag
- HR als Publizitätsmittel
Ausserbuchlicher Erwerb (Grundbuch wird nachgeführt [deklaratorischer Eintrag]).
Verfahrensablauf
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Rechtsgeschäftliche Einzelübertragungen (sog. Singularsukzessionen) stellen demgegenüber ab auf:
- Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
- Grundbucheintrag [konstitutiver Eintrag] als Publizitätsmittel.
Vermögensübernahme nach OR 181
Seit Inkraftsetzung der Regeln der Vermögensübertragung (FusG 69 ff.) steht die „Vermögensübernahme nach OR 181“ nur noch Personen offen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
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