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Immobilienpaket

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Rechtsgebiet:
Immobilienpaket
Stichworte:
Immobilienpaket
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit der Vermögensübertragung kann ein im Handelsregister eingetragener Rechtsträger sein ganzes Vermögen oder Teile davon, zum Beispiel Grundstücke, auf einen anderen Rechtsträger übertragen.

Das Institut der Vermögensübertragung zeichnet sich dadurch aus, dass

  • es sich für die Übertragung von Einzelgegenständen des Übertragungsvorgangs der Universalsukzession bedient:
    • Handelsregistereintrag
    • HR als Publizitätsmittel

Ausserbuchlicher Erwerb (Grundbuch wird nachgeführt [deklaratorischer Eintrag]).

Verfahrensablauf

Illustration: Vermögensübertragung

(Bitte klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrössern)

Rechtsgeschäftliche Einzelübertragungen (sog. Singularsukzessionen) stellen demgegenüber ab auf:

  • Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
  • Grundbucheintrag [konstitutiver Eintrag] als Publizitätsmittel.

Vermögensübernahme nach OR 181

Seit Inkraftsetzung der Regeln der Vermögensübertragung (FusG 69 ff.) steht die „Vermögensübernahme nach OR 181“ nur noch Personen offen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.

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