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Indirekte Immobilienanlage

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Zweitplatzierung

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Zweitplatzierung (auch „Zweitlisting“; in Englisch: secondary market offering, secondary public offering) liegt vor, wenn ein oder mehrere (Alt-)Aktionäre des (bereits) börsenkotierten Unternehmens für ihre Aktien ein öffentliches Angebot veranstalten. Es handelt sich also um eine Alternative zum Aktienverkauf über den normalen Börsenhandel.

Nach einer solchen Zweitplatzierung gelangen mehr Aktien auf den Markt und in den Streubesitz, was für den Titelhandel von Vorteil ist, ausser es erfolge am Ende dann doch ein Paketverkauf.

 

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