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Indirekte Immobilienanlage

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Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Gesetzgeber stellt an die Bewertung von Fondsimmobilien besondere Anforderungen:

  • 2 Schätzungsexperten, die durch die Fondsleitung mandatiert sind und die Genehmigungsvoraussetzungen der FINMA erfüllen (Qualifikationen, Unabhängigkeit, von der FINMA anerkannt, ev. bei weiteren Anforderungen und Umschreibung der Schätzungsmethode, auf Verlangen mit Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung)
  • Verkehrswertschätzung per Abschluss jeden Rechnungsjahres, Augenscheinspflicht mind. alle 3 Jahre und Begründungspflicht gegenüber Prüfgesellschaft
  • Bewertung von Grundstücken bei Erwerb oder Veräusserung (Augenscheinspflicht, Begründungspflicht bei Erwerb über Schätzungswert und Veräusserung unter Schätzungswert sowie zusätzliche Kontrollpflichten bei Bauland [Prüfung und Bewertung durch einen Schätzungsexperten auf Angemessenheit und Marktkonformität der voraussichtlichen Kosten bzw. Schätzungsnachkontrolle nach Bau-Fertigstellung durch mindestens einen Schätzer])

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