Die Struktur des vertraglichen Immobilienfonds präsentiert sich wie folgt:
- Fondsvertrag (Kollektivanlagevertrag) zwischen Anlegern und Fondleitung sowie Depotbank
- Verwaltung durch Fondsleitung (= AG mit Hauptzweck „Ausübung des Fondszwecks“)
- Zeichnung von Fondsanteilen gibt dem Anleger gegenüber der Fondsleitung einen Anspruch
- auf Beteiligung am (Sonder-)Vermögen
- auf Ertrag des Anlagefonds
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen)
Nachfolgend geben wir Ihnen zur Rechtsform der Immobilienfonds einen kurzen Überblick:
» Prospekt und Publikationspflicht
» Anleger
» Mindestvermögen / Liquidität
» Handel in Immobilienfonds-Anteilen
» Steuern