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Indirekte Immobilienanlage

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KAG- bzw. BankG-Unterstellung?

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Promotoren einer Immobilienaktiengesellschaft, die öffentlich um die Gunst der Anleger werben, haben vorsichtshalber zu prüfen, ob die Immo-AG den Regeln des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz [KAG], SR 951.31) bzw. dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz [BankG], SR 952.0) unterstellt ist.

Nicht dem KAG unterstellt sind:

  • Börsenkotierte Immobilienaktiengesellschaften
  • Immobilienaktiengesellschaften, die nachgenannte Voraussetzungen kumulativ erfüllen
    • ausschliessliche Beteiligung qualifizierter Anleger
    • Namenaktien
    • Revisionstestat über die Einhaltung der Voraussetzungen

Dem KAG unterstellt sind:

  • Immobilienaktiengesellschaft mit Publikumsanlegern

Übersicht / Funktionsschema:

Übersicht über den Aufbau und die Funktionsweise von börsenkotierten und nicht börsenkotierten (qualifizierte Anleger oder Publikumsanleger) Immobilienaktiengesellschaften:

Funktionsschema: Immobilienaktiengesellschaften (PDF, 37 KB)

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