Es gelten die Allgemeinen Prinzipien der „offenen kollektiven Kapitalanlage“:
1. Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteile
Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres / Veräusserungs-Alternative bei börslichem oder ausserbörslichem Handel
2. Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit
Bei schriftliche Aufforderung des Anlegers zur vorzeitigen Rückzahlung mit der Kündigung, gleichzeitiger Befriedigung aller, die vorzeitige Rückzahlung verlangenden Anleger (Auszahlung nach Abschluss des betreffenden Rechnungsjahres)
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