Es gelten für die Kollektivgesellschaft die allgemeinen Regeln des Sanierungs- bzw. Nachlassvertragsrechts:
Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu den Kollektivgesellschaftern:
- In der Lehre ist umstritten, ob der Nachlassvertrag befreiende Wirkung für die Subsidiärhaftung der Gesellschafter zeitigt
- In der Rechtsprechung wird von einer Befreiung der Kollektivgesellschafter von ihren Gesellschaftsschulden ausgegangen (vgl. BGE 109 III 128).
Judikatur
Weiterführende Informationen
- Nachlassstundung / Nachlassverfahren
- Unternehmenskrise / Unternehmenssanierung