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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Beschwerdekosten

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kostenlosigkeit

Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos:

  • Keine Verfahrenskosten
    • Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2).
  • Keine Prozessentschädigungen (GebV 62 Abs. 2).

Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege

Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (UP-URB) ist auch im Beschwerdeverfahren gewährleistet:

  • Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (URB)
  • Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung (UP) besteht grundsätzlich, ist aber wegen der Kostenlosigkeit des Verfahrens meist überflüssig.

Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  • Bedürftigkeit des Beschwerdeführers
  • Nicht-Aussichtslosigkeit des Beschwerdevorhabens
  • Notwendigkeit der Rechtsvertretung.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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