Die Beschwerde ist ein verwaltungs-rechtlicher Rechtsbehelf:
- Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde (AB) des Vollstreckungsorgans
- Beurteilung nur von verfahrens-rechtlichen Aspekten und nicht von materiell-rechtlichen Fragen.
Ausnahmen
Materiell-rechtliche Fragen werden nur ausnahmeweise im Beschwerdeverfahren beurteilt, nämlich wenn es sich um eine Vorfrage zu einer betreibungsrechtlichen Streitfrage handelt wie u.a.:
- Rechts- und Handlungsfähigkeit für die Beurteilung von Partei- und Betreibungsfähigkeit
- Wohnsitz = Betreibungsort? (SchKG 46 ff.)
- Erneute Währungsumrechnung bei Fortsetzung der Betreibung (SchKG 88 IV)
- Gewahrsam und Besitz im Widerspruchsverfahren und mutmasslich besseres Recht im Widerspruchsverfahren (SchKG 106 ff.)
- Gültigkeit des Wechsels für die Wechselbetreibung (SchKG 178)
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