Die Beschwerde ist ein verwaltungs-rechtlicher Rechtsbehelf:
- Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde (AB) des Vollstreckungsorgans
- Beurteilung nur von verfahrens-rechtlichen Aspekten und nicht von materiell-rechtlichen Fragen.
Ausnahmen
Materiell-rechtliche Fragen werden nur ausnahmeweise im Beschwerdeverfahren beurteilt, nämlich wenn es sich um eine Vorfrage zu einer betreibungsrechtlichen Streitfrage handelt wie u.a.:
- Rechts- und Handlungsfähigkeit für die Beurteilung von Partei- und Betreibungsfähigkeit
- Wohnsitz = Betreibungsort? (SchKG 46 ff.)
- Erneute Währungsumrechnung bei Fortsetzung der Betreibung (SchKG 88 IV)
- Gewahrsam und Besitz im Widerspruchsverfahren und mutmasslich besseres Recht im Widerspruchsverfahren (SchKG 106 ff.)
- Gültigkeit des Wechsels für die Wechselbetreibung (SchKG 178)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:StillhalteabkommenEinleitung zum StillhalteabkommenAutoren:RangrücktrittEinleitung zum RangrücktrittAutoren:KollokationsprozessEinleitung zum KollokationsprozessAutoren:SchuldbetreibungEinleitung zur SchuldbetreibungAutoren:UnternehmenskonkursEinleitung zum UnternehmenskonkursAutoren:Nachlassverfahren / Nachlassstun...Einleitung zum Nachlassverfahren / Nachlas...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht