Voraussetzungen sind:
- Die Beschwerde muss einen praktischen Zweck verfolgen.
- Kein praktischer Grund:
- blosse Feststellung der Pflichtwidrigkeit
- keine Fehlerabklärung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Kein praktischer Grund:
- Die Beschwerde muss eine verfahrensrechtliche Korrektur bewirken können.
- Ein Zurückkommen setzt voraus, dass das Verfahren noch läuft und nicht abgeschlossen ist.
- Die angefochtene Verfügung muss zu einer Beschwer des Beschwerdeführers führen (Prozessvoraussetzung)
- Ist die Beschwer tatsächlich oder faktisch entfallen, muss die AB auf die Beschwerde nicht (mehr) eintreten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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