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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Forderungen öffentlichen Rechts

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Behandlung öffentlich-rechtlicher Forderungen im Kollokationsplan

Anfechtung des Kollokationsplans

Im Verwaltungs- bzw. Verwaltungsgerichtsverfahren

  • Anfechtung nicht durch Kollokationsprozess, sondern einzig im Verwaltungs- oder Verwaltungsgerichtsverfahren
    • Vor Konkurseröffnung hängiges Verwaltungsjustizverfahren
      • ev. Sistierung nach SchKG 207 durch Konkursverwaltung
      • ev. Fortsetzung des Verwaltungs- oder Verwaltungsjustizverfahrens
      • Weiterführung des Verwaltungsjustizverfahrens
        • Verwaltungsentscheid wird zum Kollokationsentscheid
          • Definitive Kollokation
            • Kein Anfechtungsrecht der Gläubiger nach SchKG 250 [vgl. KOV 63 Abs. 2]
          • Streichung der Forderung aus dem Kollokationsplan
      • Keine Weiterführung des Verwaltungsjustizverfahrens
        • Entscheid zur Forderung öffentlichen Rechts erwächst in Rechtskraft
    • Während Konkursverfahren
      • Einsprache durch Konkursverwaltung + Sistierungsantrag für die Dauer bis zum Vorgehensentscheid durch interne Willensbildung
      • Entscheid interne Willensbildung (Fortsetzung im Namen und auf Rechnung der Konkursmasse oder Abtretung nach SchKG 260
      • Weiterführung des Verwaltungsverfahrens
        • Verwaltungsentscheid wird zum Kollokationsentscheid
          • Definitive Kollokation
          • Streichung der Forderung aus dem Kollokationsplan
      • Keine Weiterführung des Verwaltungsverfahrens
        • Entscheid zur Forderung öffentlichen Rechts erwächst in Rechtskraft
  • Vgl. BGE 48 III 230, BGE 63 III 60 f., insbesondere Leading-case BGE 120 III 32 ff.
  • Ferner: BUERGI URS, Kollokation öffentlich-rechtlicher Forderungen im Konkurs nach der Praxis-Änderung des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE 120 III 32 ff.), anlässlich der Fachgruppenveranstaltung des Vereins Zürcher Rechtsanwälte (VZR) vom 15.05.1995

Beschwerde bei Nichtkollokation trotz rechtskräftigen Entscheids

  • Unverrückbare Massgeblichkeit des rechtskräftigen Entscheids für die Kollokation (analoge Anwendung von KOV 63)
    • Korrektur-Rechtsbehelf bei Nichtzulassung (mit „pro memoria“-Vermerk) durch die Konkursverwaltung
    • Beschwerde der Veranlagungsbehörde [BESCHWERDE]
    • Korrektur von Amtes wegen durch die Aufsichtsbehörde, unter Ausschluss eines Gerichtsverfahrens > Inübereinstimmungbringen von Kollokationsplan mit Entscheid aus verwaltungs- oder verwaltungsgerichtlichem Verfahren
  • Vgl. hiezu BGE 48 III 231BGE 120 III 32 ff.

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