Ferner: BUERGI URS, Kollokation öffentlich-rechtlicher Forderungen im Konkurs nach der Praxis-Änderung des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE 120 III 32 ff.), anlässlich der Fachgruppenveranstaltung des Vereins Zürcher Rechtsanwälte (VZR) vom 15.05.1995
Beschwerde bei Nichtkollokation trotz rechtskräftigen Entscheids
Unverrückbare Massgeblichkeit des rechtskräftigen Entscheids für die Kollokation (analoge Anwendung von KOV 63)
Korrektur-Rechtsbehelf bei Nichtzulassung (mit „pro memoria“-Vermerk) durch die Konkursverwaltung
Korrektur von Amtes wegen durch die Aufsichtsbehörde, unter Ausschluss eines Gerichtsverfahrens > Inübereinstimmungbringen von Kollokationsplan mit Entscheid aus verwaltungs- oder verwaltungsgerichtlichem Verfahren
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