Vorgebracht werden können vom Drittkläger:
- Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen, ausser diejenigen aus dem persönlichen Verhältnis des Klägers gegen den Beklagten (Mitgläubiger)
- Dem Schuldner persönlich zustehende Einreden
- Vgl. BGE 5C.206/2002 vom 09.12.2002= Pra 2003, 597
- Einrede des nachträglichen Forderungsuntergangs
- Vgl. BGE 119 II 329
- Einwendungen des Durchgriffs
- Vgl. BGE 5C.279/2002 vom 14.03.2003 = Pra 2003, 894 ff.
- Einrede der paulianischen Anfechtbarkeit
- Vgl. BGE 32 I 793
- Dem Schuldner persönlich zustehende Einreden
- Unbefristete Einwendung der deliktisch (zB betrügerisch) erwirkten Kollokation
- Kollokationsverfügung ungültig
- Masse hat sogar bei bereits erfolgter Dividendenzahlung (zB Abschlagszahlung) ein Rückforderungsrecht [vgl. BGE 87 III 79 ff.]
Weiterführende Informationen
- Abgrenzung von offensichtlichen Fehlern und allg. Irrtums bei der Kollokation
- U.E. Berichtigungs-Zulässigkeit nur von offensichtlichen Berechnungs- oder Wiedergabefehlern
- Nachträgliches Infragestellen der Kollokation infolge eines unterlaufenen Irrtums durch die Verwaltung ist unzulässig
- Vgl. BGE 88 III 132
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Schuldbetreibung / KonkursÜberblick: Schuldbetreibung und KonkursAutoren:SanierungsdarlehenEinleitung zum SanierungsdarlehenAutoren:KonkursverwertungEinleitung: KonkursverwertungAutoren:Forderungseingabe / Forderungsan...Einleitung zur Forderungseingabe / Forderu...Autoren:Konkurseinstellung mangels AktivenEinleitung zur Konkurseinstellung mangels ...Autoren:KonkursaufschubEinleitung zum Konkursaufschub
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht