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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Bürgenforderungen

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Forderungen des Bürgen

  • =   Dritter (Bank, Versicherer, andere Person) hat für den Gemeinschuldner gebürgt
  • Kollokations-Voraussetzungen
    • Zahlung auf die gesicherte Schuld
    • Vollständige Befriedigung des Gläubigers
    • (Erwerb kraft Legalzession)
  • Kollokationsvermerk (Bedingung)
    • Auszahlung der Konkursdividende nur, sofern und soweit der Bürge nicht durch den Hauptschuldner oder einen Dritten befriedigt wurde
  • Kollokation einer Bürgenforderung bei Sicherstellung
    • Regressforderung des Bürgen
    • bei Grundpfandsicherheit, Aufnahme und Abwicklung im Lastenverzeichnis
      • Vgl. SchKG 215
      • AB BE, in BlSchK 1991, 36 ff.

Forderungen des Bürgschaftsgläubigers

  • =   Gemeinschuldner hat für einen Dritten gebürgt
  • Kollokations-Voraussetzungen
    • Geltendmachung unabhängig davon, ob die Bürgschaft fällig ist oder nicht [vgl. SchKG 215 Abs. 1]
    • Konkursmasse tritt für den von ihr bezahlten Betrag in die Rechte des Gläubigers gegenüber dem Hauptschuldner und den Mitbürgen ein [vgl. OR 507]
    • Konkurseröffnung auch über den Hauptschuldner oder einen Mitbürgen
  • Kollokationsvermerk
    • Hinweis auf das Vorhandensein eines Falls von SchKG 216 f.

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